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Transition 5.0 in der Gastronomie: Was sie ist, steuerliche Anreize und Vorteile
In den politischen Strategien zur Förderung der digitalen und nachhaltigen Transformation spielt die sogenannte Transition 5.0 eine zentrale Rolle. Sie zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu senken, den Einsatz hocheffizienter Geräte zu fördern und nachhaltiges Wirtschaften voranzutreiben
Zugangsvoraussetzungen und Anspruchsberechtigte
Alle Unternehmen im Gastgewerbe (Restaurants, Hotels, Bars etc.) können die Anreize beanspruchen – unabhängig von ihrer Rechtsform oder Größe. Voraussetzung ist, dass die Investitionen zu einer Reduktion des Energieverbrauchs führen: mindestens 3 % auf das gesamte Unternehmen oder 5 % auf einzelne Prozesse
Förderfähige Investitionen
Gefördert werden neue materielle und immaterielle Anlagen („4.0“-Technologie), die in das Unternehmensnetzwerk integriert sind. Dazu gehören beispielsweise innovative Küchengeräte, Systeme zur Energiemonitoring und erneuerbare Energiesysteme, die zur Selbstversorgung beitragen
Steuerliche Vorteile
Der Steuergutschrift („tax credit“) hängt vom erreichten Energieeinsparungsgrad ab: je höher die Einsparung, desto höher der Prozentsatz – abhängig vom konkreten Projekt. Zwischen 2024 und 2025 stehen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt rund 12,7 Mrd. € zur Verfügung
Wie es funktioniert
Der Zugriff erfolgt über eine Plattform der GSE. Man reicht zuerst eine Initialzertifizierung der geplanten Einsparungen ein, tätigt eine Anzahlung von mindestens 20 % und belegt später mit einer Abschluss-zertifizierung, dass die Einsparungen auch erreicht wurden
Vorteile für Gastronomiebetriebe
Diese steuerlichen Anreize ermöglichen Investitionen in energieeffiziente Technologie, senken Betriebskosten, erhöhen die Prozesssicherheit und stärken das Wettbewerbsprofil – alles bei gleichzeitigem Nachhaltigkeitsgewinn.
Relevante Programme in Deutschland
Obwohl es kein direktes Pendant zur Transition 5.0 gibt, existieren Förderprogramme zur Digitalisierung im Gastgewerbe, etwa das bundesweite Programm „Digital Jetzt“ oder regionale Zuschüsse wie der NRW-Digitalzuschuss für Gastgewerbe, mit Beträgen bis zu 2.000 €